Stimmbildung
... damit die Stimmen in deinem Chor wieder glänzen!
Impulse und Tipps rund um das Singen können Chöre durch die vom Verband finanziell unterstützte chorische Stimmbildung erhalten.
Kriterien
Im Rahmen einer Überarbeitung der Kriterien wurden die Tarife vom Verband der Kirchenmusik Südtirol und dem Südtiroler Chorverband angepasst.
Die neuen Tarife gelten ab dem Jahr 2024.
- Das Angebot kann vor Beginn der Einheiten im Verbandsbüro beantragt werden und umfasst maximal 15 Stunden a 45,00 € brutto pro Kalenderjahr.
- Ansuchen können alle Mitgliedschöre des VKM oder SCV.
- Das Ansuchen kann pro Jahr maximal einmal, entweder an den VKM oder den SCV, gestellt werden.
- Alle beim Verband eingetragenen Stimmbildner:innen können für dieses Angebot beauftragt werden. Ohne vorherige Eintragung ist keine Bezuschussung möglich.
- Pro Tag können maximal 8 Stunden geleistet werden.
- Einzelstimmbildung wird mit diesem Beitrag nicht bezuschusst.
- Für die eigene Chorleiterin bzw. den eigenen Chorleiter wird kein Beitrag gewährt.
- Das Beitragsansuchen wird vor der Durchführung von den zuständigen Gremien der Verbände genehmigt.
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