Veröffentlichung der erhaltenen öffentlichen Beiträge
Transparente Verwaltung
Laut Artikel 1, Absätze 125 - 129 des Gesetzes 4.8.2017, Nr. 124 besteht für Vereine Transparenzpflicht für die erhaltenen Zuwendungen durch öffentliche Körperschaften wie durch die Gemeinde, den Bezirksgemeinschaften, der Autonomen Provinz und dem Staat (5 Promille).
Transparenzpflicht 2024
Übersicht
Transparenzpflicht Zuwendungen öffentlicher Körperschaften
Verband der Kirchenmusik Südtirol 2024
303,12 KiB
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