Veröffentlichung der erhaltenen öffentlichen Beiträge

Transparente Verwaltung

Laut Artikel 1, Absätze 125 - 129 des Gesetzes 4.8.2017, Nr. 124 besteht für Vereine Transparenzpflicht für die erhaltenen Zuwendungen durch öffentliche Körperschaften wie durch die Gemeinde, den Bezirksgemeinschaften, der Autonomen Provinz und dem Staat (5 Promille).

Transparenzpflicht

Infoschreiben
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Transparenzpflicht für Vereine
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Transparenzpflicht 2023

Übersicht

Transparenzpflicht Zuwendungen öffentlicher Körperschaften

Verband der Kirchenmusik Südtirol 2023
303,37 KiB

Transparenzpflicht Zuwendungen öffentlicher Körperschaften

Kirchenchor Stern 2023
617,18 KiB